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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotoaufträge, Hochzeiten, Events und Videoleistungen

Jan Riedel Fotografie
Version 2.3 / Stand: 28. Mai 2026

Jan Riedel Fotografie, Inhaber Jan Riedel, Darmstädter Straße 62, 64354 Reinheim, E-Mail: info@jan-riedel.de, Telefon: 06162 91 98 958, Website: https://jan-riedel.de

1. Geltung / Allgemeines

(1) Auftragnehmer ist Jan Riedel Fotografie, Inhaber Jan Riedel, Darmstädter Straße 62, 64354 Reinheim, nachfolgend „Fotograf“ genannt.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über fotografische Leistungen und ergänzende Videoleistungen zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber. Hierzu gehören insbesondere Hochzeitsreportagen, Eventfotografie, Business- und Unternehmensreportagen, Porträtfotografie, Familienfotografie, Kindergarten-, Schul- und Konfirmationsfotografie sowie damit verbundene Bildbearbeitungs-, Galerie-, Download-, Print-, Bestell-, Video- und Clip-Leistungen.

(3) Auftraggeber ist die im Angebot, Vertrag, der Buchung, Auftragsbestätigung oder Rechnung bezeichnete Person, Firma, Einrichtung oder Organisation.

(4) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

(5) Fotos und Videos unterliegen stets dem künstlerischen und handwerklichen Gestaltungsspielraum des Fotografen. Reklamationen hinsichtlich Bildstil, Bildauffassung, Motivwahl, Perspektive, Lichtführung, Bearbeitungsstil, Schnittstil oder sonstiger künstlerischer Entscheidungen sind ausgeschlossen, soweit die Leistung im Übrigen vertragsgemäß erbracht wurde.

(6) Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den vereinbarten Aufnahmeorten fotografiert bzw. gefilmt werden darf und erforderliche Genehmigungen, Hausrechtsfreigaben oder organisatorische Voraussetzungen rechtzeitig vorliegen. Verzögerungen oder Einschränkungen, die auf fehlende Genehmigungen, fehlende Ansprechpartner, organisatorische Abläufe, Hausrecht, Wetter, Sicherheitsvorgaben oder sonstige vom Fotografen nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, gelten als Leistungszeit.

2. Vertragsschluss und Einbeziehung dieser AGB

(1) Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, Buchung über ein Buchungssystem, Zahlung einer vereinbarten Anzahlung, Unterzeichnung eines Vertrags oder durch sonstige eindeutige Beauftragung zustande.

(2) Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, sie zur Kenntnis zu nehmen. Die jeweils gültige Fassung ist abrufbar unter: https://jan-riedel.de/agb/

(3) Bei Angeboten über Lexoffice, E-Mail oder sonstige elektronische Wege genügt ein Hinweis auf die abrufbare AGB-Seite, sofern der Auftraggeber die Möglichkeit hat, die AGB vor Annahme des Angebots einzusehen und zu speichern.

3. Leistungsumfang und Zusatzleistungen

(1) Der Fotograf erbringt die vereinbarten fotografischen und ergänzenden videografischen Leistungen mit der bei professionellen Aufträgen üblichen Sorgfalt.

(2) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach der jeweiligen Vereinbarung. Nicht vereinbarte Leistungen sind nicht enthalten und können gesondert berechnet werden. Dazu gehören insbesondere zusätzliche Stunden, zusätzliche Bildbearbeitungen, Sonderretuschen, Expresslieferungen, zusätzliche Nutzungsrechte, Videoaufnahmen, Videoschnitt, zusätzliche Schnittfassungen, Untertitel, Druckprodukte, Rohdaten oder sonstige Zusatzleistungen.

(3) Videoleistungen werden in der Regel ergänzend zu Fotoaufträgen angeboten. Eigenständige Videoproduktionen, Studio-Sonderaufträge oder reine Videoleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

(4) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrĂĽcklich als verbindlich vereinbart wurden. Angegebene Bearbeitungs- oder Lieferzeiten sind Richtwerte, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(5) Der Fotograf ist berechtigt, zur VertragserfĂĽllung geeignete Dritte oder ErfĂĽllungsgehilfen einzusetzen, sofern berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht entgegenstehen.

4. Durchführung von Foto- und Videoaufträgen

(1) Der Auftraggeber benennt bei umfangreicheren Aufträgen, insbesondere bei Hochzeiten, Events, Unternehmensveranstaltungen, Schul-, Kindergarten- oder Konfirmationsfotografie, eine verantwortliche Ansprechperson für organisatorische Fragen vor Ort.

(2) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass relevante Informationen rechtzeitig vorliegen. Dazu gehören insbesondere Ablaufpläne, Adressen, Ansprechpartner, Zeitpläne, Besonderheiten, Motivwünsche, Gruppenlisten, Programmpunkte, Sicherheitsvorgaben, Parkmöglichkeiten und Zutrittsregelungen.

(3) Der Fotograf schuldet keine vollständige dokumentarische Erfassung sämtlicher anwesender Personen, Programmpunkte, Gäste, Kinder, Szenen oder Momente, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Veranstaltungen, Hochzeiten und Reportagen hängt die tatsächliche Bild- und Videoausbeute von Ablauf, Licht, Wetter, Räumlichkeiten, Bewegungsfreiheit, Mitwirkung der Beteiligten und sonstigen Umständen vor Ort ab.

(4) Bei Gruppenbildern, Gästebildern, Familienkonstellationen, Interviews, Statements oder besonderen Wunschmotiven ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, die betreffenden Personen rechtzeitig bereitzustellen und zu koordinieren, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(5) Bei zeitbasierten Buchungen beginnt die vereinbarte Leistungszeit zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort. Wartezeiten, Wegezeiten zwischen vereinbarten Einsatzorten, organisatorisch bedingte Unterbrechungen und Verzögerungen zählen zur Leistungszeit, soweit sie der Fotograf nicht zu vertreten hat.

(6) Wird die vereinbarte Leistungszeit auf Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund von Umständen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wird die zusätzliche Zeit nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet. Ist kein Zusatzstundensatz vereinbart, gilt der im Angebot genannte oder übliche Stundensatz des Fotografen.

5. Hochzeiten und Events

(1) Bei Hochzeiten, Feiern, Firmenveranstaltungen, öffentlichen oder halböffentlichen Events dokumentiert der Fotograf den Auftrag nach dem vereinbarten Umfang. Eine Garantie für bestimmte Einzelmotive, bestimmte Personen, bestimmte emotionale Momente oder bestimmte Abläufe besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und die tatsächlichen Umstände vor Ort dies ermöglichen.

(2) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Fotograf Zugang zu den relevanten Bereichen erhält und über zeitkritische Programmpunkte rechtzeitig informiert wird.

(3) Bei Trauungen, kirchlichen Veranstaltungen, Standesamtterminen, Locations, Veranstaltungsstätten oder Firmenveranstaltungen gelten die Vorgaben der jeweiligen Verantwortlichen vor Ort. Einschränkungen durch Standesbeamte, Geistliche, Veranstalter, Sicherheitsdienste, Locationbetreiber oder sonstige berechtigte Personen hat der Fotograf nicht zu vertreten.

(4) Bei längeren Begleitungen sorgt der Auftraggeber für eine realistische Ablaufplanung und angemessene Pausen. Eine Verpflegung des Fotografen ist nur geschuldet, wenn dies vereinbart wurde. Gesetzliche Pausen- und Ruhezeiten bleiben unberührt.

(5) Witterungsbedingte, technische, organisatorische oder örtliche Einschränkungen können Auswirkungen auf die Bildgestaltung, Videoaufnahme, Tonqualität und Bildanzahl haben. Der Fotograf wird im Rahmen der Möglichkeiten geeignete Alternativen vorschlagen oder umsetzen.

6. Bildauswahl, Bearbeitung und Lieferung

(1) Die Auswahl der zu bearbeitenden und auszuliefernden Bilder erfolgt durch den Fotografen, soweit keine andere Vereinbarung besteht. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, sämtliche aufgenommenen Bilder vorzulegen oder herauszugeben.

(2) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im Format JPG oder in dem vertraglich vereinbarten Ausgabeformat. Die Herausgabe unbearbeiteter Rohdaten, insbesondere RAW-Dateien, erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Die Bearbeitung umfasst eine dem Auftrag entsprechende Grundbearbeitung bzw. den vereinbarten Bearbeitungsumfang. Aufwendige Retuschen, Composings, Beauty-Retuschen, Austausch von Bildbestandteilen, besondere Farblooks, Bildmontagen oder sonstige Sonderbearbeitungen sind nur enthalten, wenn sie ausdrĂĽcklich vereinbart wurden.

(4) Die Lieferung erfolgt je nach Vereinbarung per Online-Galerie, Download, Datenträger, E-Mail, Printprodukt, persönlicher Übergabe oder über einen sonstigen vereinbarten Weg.

(5) Eine dauerhafte Archivierung der Bilddaten durch den Fotografen ist nicht geschuldet. Eine freiwillige Aufbewahrung erfolgt ohne Ăśbernahme einer dauerhaften Speicher- oder Wiederherstellungspflicht.

7. Videoaufnahmen, Videoclips und Filmschnitt

(1) Videoaufnahmen, Videoclips, Rohdaten, O-Ton-Aufnahmen, Interviews, Statements, Highlightfilme, Reels oder sonstige Videoleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrĂĽcklich vereinbart wurden.

(2) Wird die Lieferung von Videorohdaten vereinbart, werden alle nach Einschätzung des Fotografen brauchbaren Videodateien geliefert. Nicht geschuldet ist die Herausgabe technisch unbrauchbarer, versehentlicher, fehlerhafter oder rein interner Testaufnahmen.

(3) Rohdaten sind kein fertiges Filmprodukt. Bei Lieferung von Videorohdaten schuldet der Fotograf keinen dramaturgischen Schnitt, keine Farbkorrektur, keine Tonmischung, keine Musikunterlegung, keine Stabilisierung, keine Untertitel und keine sonstige Nachbearbeitung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Rohdaten können technisch bedingt unterschiedliche Belichtung, Farbe, Tonqualität, Kamerabewegung oder unvollständige Sequenzen enthalten.

(4) Wird ein geschnittener Videoclip oder Film vereinbart, richtet sich der Umfang nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Dazu gehören insbesondere Länge, Format, Seitenverhältnis, Einsatzzweck, Lieferformat, gewünschte Plattformen, O-Ton, Interviews, Musik, Untertitel, Farblook, Korrekturschleifen und Liefertermin.

(5) Eine Korrekturrunde ist enthalten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Weitere Änderungswünsche, zusätzliche Schnittfassungen, Formatvarianten, Untertitel, Austausch von Musik, umfangreiche Tonbearbeitung, nachträgliche inhaltliche Änderungen oder sonstige Zusatzleistungen können gesondert berechnet werden.

(6) O-Ton, Interviews, Reden, Musik, Umgebungsgeräusche oder sonstige Tonaufnahmen werden nur verarbeitet und geliefert, soweit dies vereinbart wurde und die Aufnahmebedingungen vor Ort dies ermöglichen. Störgeräusche, schlechte Raumakustik, technische Beschallung, Wind, Gespräche im Hintergrund oder sonstige Einflüsse vor Ort können die Tonqualität beeinträchtigen.

(7) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass bei Interviews, Statements, Reden, Musikdarbietungen, Bühnenprogrammen, Präsentationen, Logos, Marken, Kunstwerken, Filmausschnitten oder sonstigen fremden Inhalten die erforderlichen Rechte, Einwilligungen und Freigaben vorliegen, soweit diese Inhalte auf Wunsch des Auftraggebers aufgenommen oder veröffentlicht werden sollen.

(8) Musik wird nur verwendet, wenn die hierfür erforderlichen Rechte geklärt sind. Vom Auftraggeber gewünschte oder bereitgestellte Musik darf nur verwendet werden, wenn der Auftraggeber die erforderlichen Nutzungs-, Herstellungs-, Synchronisations-, Veröffentlichungs- und Plattformrechte rechtssicher geklärt hat und dies auf Verlangen nachweisen kann. Andernfalls ist der Fotograf berechtigt, die Verwendung abzulehnen oder lizenzierte Alternativmusik vorzuschlagen.

(9) Wird Musik durch den Fotografen ausgewählt, erfolgt dies nur im Rahmen verfügbarer lizenzierter Musikquellen. Die konkrete Musikauswahl ist Teil der kreativen Gestaltung, soweit keine bestimmte Auswahl vereinbart wurde.

(10) Der Fotograf haftet nicht für Sperrungen, Claims, Abmahnungen, Lizenzforderungen oder sonstige Ansprüche, die daraus entstehen, dass vom Auftraggeber bereitgestellte oder gewünschte Inhalte, Musikstücke, Logos, Marken, Präsentationen oder sonstige Fremdinhalte nicht ausreichend rechtlich geklärt wurden.

(11) Eine dauerhafte Archivierung von Videodaten, Projektdateien, Schnittdateien oder Rohmaterial ist nicht geschuldet. Eine freiwillige Aufbewahrung erfolgt ohne Ăśbernahme einer dauerhaften Speicher- oder Wiederherstellungspflicht.

8. Online-Galerien, Downloads und Bestellungen

(1) Zur Bildauswahl, Bestellung und Bereitstellung digitaler Dateien können Online-Galerien, Zugangscodes, Downloadlinks oder Bestellfunktionen eingesetzt werden.

(2) Zugangsdaten und Zugangscodes sind vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln und nur an berechtigte Personen weiterzugeben. Der Auftraggeber ist verantwortlich fĂĽr Folgen einer unkontrollierten Weitergabe von Zugangsdaten, soweit diese nicht vom Fotografen zu vertreten ist.

(3) Online-Galerien werden grundsätzlich nur für einen begrenzten Zeitraum bereitgestellt. Nach Ablauf der Bereitstellungsfrist kann die Galerie deaktiviert, gelöscht oder archiviert werden. Eine erneute Bereitstellung kann mit zusätzlichem Aufwand verbunden sein und gesondert berechnet werden.

(4) Bei Kindergarten-, Schul-, Konfirmations- oder ähnlichen Sammelaufträgen kann die Bereitstellung über persönliche Zugangscodes oder individuelle Zuordnungen erfolgen. Der Fotograf bemüht sich um eine korrekte Zuordnung, ist jedoch auf vollständige und richtige organisatorische Angaben angewiesen.

9. Nutzungs- und Urheberrechte

(1) Die Urheberrechte bzw. Leistungsschutzrechte an Fotos und Videos verbleiben beim Fotografen.

(2) Der Auftraggeber erhält an den gelieferten Fotos und Videos ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.

(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, umfasst das Nutzungsrecht die Nutzung der gelieferten Fotos und Videos durch den Auftraggeber für eigene private, geschäftliche, dokumentarische und kommunikative Zwecke im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag. Dazu gehören insbesondere Ausdrucke, digitale Speicherung, Weitergabe an beteiligte Personen, Nutzung auf eigenen Webseiten, in eigenen sozialen Medien, in interner und externer Kommunikation sowie bei Events und Unternehmen die eigene Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Veranstaltung oder dem Unternehmen.

(4) Nicht umfasst sind der Verkauf der Fotos oder Videos als eigenständiges Produkt, die entgeltliche Weiterlizenzierung an Dritte, die Nutzung in Bilddatenbanken, Stock-Portalen, KI-Trainingsdatensätzen oder die Weitergabe an Dritte zur eigenständigen werblichen Nutzung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(5) Eine sinnentstellende Bearbeitung, verfälschende Veränderung, KI-Bearbeitung, starke Verfremdung oder Nutzung in einem rufschädigenden, rechtswidrigen oder persönlichkeitsrechtsverletzenden Zusammenhang ist ohne vorherige Zustimmung des Fotografen nicht gestattet.

(6) Eine Namensnennung „Jan Riedel Fotografie“ ist erwünscht, soweit dies praktisch zumutbar ist. Eine Pflicht zur Namensnennung besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich erforderlich ist.

(7) Eine Nutzung der Fotos oder Videos durch den Fotografen zu eigenen Portfolio-, Referenz-, Website-, Social-Media- oder Werbezwecken erfolgt nur, soweit hierfĂĽr eine gesonderte Einwilligung der erkennbar abgebildeten Person bzw. der hierzu berechtigten Person vorliegt oder eine gesetzliche Erlaubnis besteht. Die Erteilung einer solchen Einwilligung ist freiwillig und keine Voraussetzung fĂĽr den Vertragsschluss oder die Leistungserbringung.

10. Veröffentlichung durch den Fotografen

(1) Eine Veröffentlichung von Fotos oder Videos durch den Fotografen zu Portfolio-, Referenz-, Website-, Social-Media-, Werbe- oder sonstigen Veröffentlichungszwecken erfolgt nicht allein aufgrund dieser AGB, sondern nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung der erkennbar abgebildeten Person bzw. der hierzu berechtigten Person oder soweit eine gesetzliche Erlaubnis besteht.

(2) Bei Fotos und Videos von Kindern und Jugendlichen wird eine Veröffentlichung zu Werbezwecken grundsätzlich nur auf Grundlage einer entsprechenden Einwilligung der Sorgeberechtigten vorgenommen, soweit gesetzlich erforderlich.

(3) Die Erteilung einer Einwilligung zur Veröffentlichung ist freiwillig und keine Voraussetzung für den Vertragsschluss oder die Leistungserbringung.

(4) Eine erteilte Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits rechtmäßig erfolgte Verarbeitungen bis zum Widerruf bleiben hiervon unberührt.

11. VergĂĽtung und Zahlung

(1) Es gilt die im Angebot, Vertrag, der Preisliste, Buchungsbestätigung oder Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung.

(2) Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt und nichts anderes angegeben ist.

(3) Reisekosten, ParkgebĂĽhren, Eintrittsgelder, Spesen, Unterkunftskosten oder sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, wenn dies vereinbart wurde oder sich aus dem Auftrag ergibt.

(4) Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist ohne Abzug zahlbar.

(5) Sofern eine Anzahlung vereinbart wurde, gilt der Termin erst mit fristgerechtem Eingang der Anzahlung als verbindlich reserviert. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann der Fotograf den Termin nach vorherigem Hinweis anderweitig vergeben.

(6) Der Fotograf ist berechtigt, die Auslieferung der bearbeiteten Bilder, Videos und sonstiger Endprodukte bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Vergütungen zurückzuhalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte des Auftraggebers entgegenstehen.

12. Stornierung, Terminverschiebung und Ausfall

(1) Eine Stornierung oder KĂĽndigung durch den Auftraggeber bedarf der Textform.

(2) Im Fall einer Stornierung kann der Fotograf Ersatz der bis dahin entstandenen Aufwendungen sowie des entgangenen Gewinns nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.

(3) Sofern im Vertrag oder Angebot gesonderte Stornopauschalen vereinbart wurden, gelten diese vorrangig. Dem Auftraggeber bleibt ausdrĂĽcklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Wird ein Termin auf Wunsch des Auftraggebers verschoben, bemĂĽhen sich die Parteien um einen Ersatztermin. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

(5) Kann ein Termin aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, insbesondere Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, Verkehrsstörungen, behördlichen Maßnahmen, Sicherheitslagen oder technischen Defekten, nicht oder nur verspätet wahrgenommen werden, informiert der Fotograf den Auftraggeber unverzüglich. Soweit möglich und zumutbar, bemüht sich der Fotograf um eine Ersatzlösung oder einen Ersatzfotografen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatzfotografen besteht nicht.

(6) Bereits geleistete Zahlungen fĂĽr nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Weitergehende AnsprĂĽche bestehen nur nach MaĂźgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelungen dieser AGB.

(7) Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberĂĽhrt.

13. Abnahme, Mängel und Reklamationen

(1) Der Auftraggeber hat die gelieferten Leistungen nach Erhalt innerhalb angemessener Frist zu prüfen und erkennbare Mängel mitzuteilen.

(2) Liegt ein Mangel vor, ist dem Fotografen zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, soweit dies möglich und zumutbar ist.

(3) Reklamationen wegen individueller Geschmacksfragen, künstlerischer Gestaltung, Bildstil, Motivwahl, Bearbeitungsstil, Schnittstil oder Musikauswahl sind ausgeschlossen, soweit die vereinbarte Leistung im Übrigen vertragsgemäß erbracht wurde.

(4) Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

14. Haftung

(1) Der Fotograf haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust oder die Beschädigung digitaler Bild- oder Videodaten haftet der Fotograf nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen. Eine dauerhafte Archivierung oder Wiederherstellungsmöglichkeit ist nicht geschuldet.

(5) Für Einschränkungen, Verzögerungen oder Minderungen der Bild-, Video- oder Tonausbeute durch Umstände, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, haftet der Fotograf nicht. Hierzu gehören insbesondere schlechtes Wetter, Lichtverhältnisse, Zugangsbeschränkungen, Verbote durch Dritte, verspätete Abläufe, fehlende Mitwirkung, technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Fotografen, Umgebungsgeräusche oder kurzfristige Programmänderungen.

15. Datenschutz

(1) Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten ausschlieĂźlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Für die Durchführung von Foto- und Videoaufträgen können insbesondere Kontaktdaten, Auftragsdaten, Rechnungsdaten, Zahlungsdaten, Bilddaten, Videodaten, Tonaufnahmen, Zugangscodes, Bestell- und Downloaddaten verarbeitet werden.

(3) Soweit für die Durchführung des Auftrags erforderlich, können personenbezogene Daten an sorgfältig ausgewählte Dienstleister weitergegeben werden, zum Beispiel Fotolabore, Druckdienstleister, Versanddienstleister, Zahlungsanbieter, Online-Galerie-Anbieter, IT-Dienstleister oder Buchhaltungsdienstleister.

(4) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Fotografen unter: https://jan-riedel.de/datenschutz/

(5) Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, erforderliche Einwilligungen von abgebildeten oder aufgenommenen Personen oder Berechtigten einzuholen, soweit dies für die Durchführung des Auftrags oder eine vom Auftraggeber gewünschte Nutzung gesetzlich notwendig ist und nicht ausdrücklich vom Fotografen übernommen wird. Eine Veröffentlichung durch den Fotografen zu eigenen Werbe- oder Referenzzwecken richtet sich nach einer gesonderten Einwilligung.

(6) Soweit der Fotograf Foto- oder Videoaufnahmen auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung veröffentlicht, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweiligen Einwilligungserklärung und der Datenschutzerklärung des Fotografen.

16. Besondere Hinweise bei Gruppen-, Schul-, Kindergarten- und Konfirmationsfotografie

(1) Bei Gruppenaufträgen, insbesondere in Kindergärten, Schulen, Vereinen, Kirchengemeinden oder ähnlichen Einrichtungen, erfolgt die organisatorische Abstimmung regelmäßig mit der jeweiligen Einrichtung oder einer beauftragten Kontaktperson.

(2) Der Fotograf ist auf vollständige und richtige Informationen der Einrichtung, der Sorgeberechtigten bzw. der Auftraggeber angewiesen, insbesondere zu Einwilligungen, Nicht-Fotografieren-Wünschen, Namenslisten, Gruppenlisten, Zuordnungen und besonderen Einschränkungen.

(3) Personen, fĂĽr die keine erforderliche Einwilligung oder sonstige Rechtsgrundlage vorliegt, dĂĽrfen nicht fotografiert, gefilmt bzw. nicht in die Bestell- oder Galeriebereitstellung einbezogen werden. Die praktische Umsetzung setzt voraus, dass entsprechende Informationen rechtzeitig und eindeutig mitgeteilt werden.

17. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

(2) Vertragssprache ist Deutsch.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der ĂĽbrigen Bestimmungen unberĂĽhrt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

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